Aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 haben Sie einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten.
Auf Folgendes möchten wir Sie gerne hinweisen:
Die Höhe der Grundsteuer wird durch folgende zwei Werte bestimmt:
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Hebesatz der Gemeinde
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Grundsteuermessbetrag
Der Hebesatz der Gemeinde Buttenwiesen wurde durch den Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2024 für die Grundsteuer A mit 380 v.H. und für die Grundsteuer B mit 310 v.H. beschlossen. Dieser Hebesatz gilt einheitlich für alle Grundstücke im Gemeindegebiet Buttenwiesen.
Der Grundsteuermessbetrag wiederum wird vom örtlichen Finanzamt entsprechend den Angaben in Ihrer Grundsteuererklärung (oder bei Nichtabgabe anhand von geschätzten Daten) festgesetzt. Hierzu müssten Ihnen zwei Beschei-de (Bescheid über die/den Grundsteueräquivalenzbetrag/Grundsteuerwert zum 1.1.2022 und Bescheid über den Grundsteuermessbetrag zum 1.1.2025) zugegangen sein.
Dieser Messbetrag ist für die Gemeinde Buttenwiesen bindend. Änderungen dieses Messbetrages können nur durch das Finanzamt erfolgen und sind insofern auch dort zu beantragen.
Sollten Sie in Ihrem Grundsteuerbescheid erhebliche/unplausible Abweichungen feststellen, prüfen Sie bitte Ihre Bescheide des Finanzamtes auf evtl. Fehler und beantragen Sie ggf. beim zuständigen Finanzamt eine Änderung.
Erst nach Vorlage des geänderten Grundsteuermessbescheides wird der Grund-steuerbescheid der Gemeinde Buttenwiesen geändert. Bis zur Änderung ist die festgesetzte Grundsteuer zur Zahlung fällig (auch wenn eine Änderung beantragt wurde).